Verantwortung für Wild, Wald und Natur

 

Die Jäger sorgen für einen ausgeglichenen, gesunden und im Interesse der Landeskultur stehenden Bestand aller heimischen Wildarten und deren sachgemäße Nutzung. In Tirol ist die Jagd unmittelbar mit dem Grundeigentum verbunden und nach einem Reviersystem geordnet. Das bedeutet, dass jeweils für ein fest umrissenes Gebiet die Eigentumsverhältnisse, die Jagdverpachtung und die Abschusspläne festgelegt werden.

 

 

Die Jagden in Haiming

 

Auf Haiminger Gemeindegebiet gibt es drei voneinander unabhängige Jagdteilgebiete, in denen hauptsächlich Rot-, Reh- und Gamswild vorkommen. Geringe Teile des Haiminger Gemeindegebietes gehören außerdem zu den Eigenjagden Simmering, Feldring - Faltegarten und Balbachalpe.

 

 

Die Genossenschaftsjagd Haiming I

 

Haiming I ist eine Genossenschaftsjagd und erstreckt sich nördlich der B 171 Tiroler Straße Richtung Tschirgant und Simmering bis an die Gemeindegrenzen zu Silz, Obsteig und Tarrenz sowie westlich zu Roppen. Zum Revier von Haiming I gehört auch der Forchet im Talboden.

 

Gesamtfläche: 2.064 Hektar

Bejagbare Fläche: 1.663 Hektar

Verwalter: Jagdgenossenschaft Haiming

Obmann: Werner Raffl

Jagdpächter: Hubert Plieschnig + Josef Haslwanter

Jagdleiter: Josef Haslwanter

 

 

 

Die Genossenschaftsjagd Haiming II

 

Haiming II ist ebenfalls eine Genossenschaftsjagd. Ihr Gebiet liegt südlich der B 171 Tiroler Straße, reicht auf den Haimingerberg und die Nordseite des Ambergs sowie des Narrenkopfs. Im Westen sind Ambach und Brunau Teil des Jagdreviers.

Im Tal gilt die Mittellinie der B 171 Tiroler Straße als Grenze der beiden Jagdgebiete Haiming I und Haiming II.

 

Gesamtfläche: 1.942 Hektar

Bejagbare Fläche: 965 Hektar

Verwalter: Jagdgenossenschaft Haimingerberg

Obmann: Harald Prantl

Jagdpächter: Dr. Rudolf Schöpf + Erich Praxmarer

Jagdleiter: Erich Praxmarer

 

 

 

Die Eigenjagd Ochsengarten

 

Das Gebiet der Eigenjagd Ochsengarten umfasst den Großteil des Haiminger Gemeindegebiets im Nedertal, reicht bis zur Höhe des Sattele, der Bergkuppe entlang bis zum Brandsee und grenzt an die Gemeinden Sautens, Oetz und Silz.

 

Gesamtfläche: 691 Hektar (entspricht der bejagbaren Fläche)

Verwalter: Agrargemeinschaft Ochsengarten

Obmann: Alois Burkert

Jagdpächter: Johann Neurauter

Jagdleiter: Florian Praxmarer

 

Hinweis: Alle Angaben zu den Haiminger Jagden beziehen sich auf das Jahr 2020.

 

Verwaltung und Vergabe der Jagd

 

Die Jagdreviere werden von den Grundeigentümern oder von Genossenschaften verwaltet, die auch für die Vergabe der Verpachtung zuständig sind. In den Versammlungen der Genossenschaft sind jene Grundeigentümer stimmberechtigt, die eine bejagbare Fläche (z. B. Wälder oder Wiesen) ihr Eigen nennen. Die Stimmanteile werden nach Hektaranteilen errechnet. Die Vergabe der Jagd kann entweder versteigert oder freihändig vergeben werden – darüber wird jeweils in der Vollversammlung entschieden. Außerdem kann die Vollversammlung auch den Bieterkreis einschränken, z. B. auf Bürger/innen mit Wohnsitz in der Gemeinde. In allen drei Jagdrevieren hat die Gemeinde als größter Grundeigentümer die meisten Stimmanteile.

 

Eigenjagd oder Genossenschaftsjagd?

 

Die Jagd in Tirol ist unmittelbar mit dem Grundeigentum verbunden. Das hat folgende Auswirkungen: Wenn eine zusammenhängende (land- oder forstwirtschaftliche) Grundfläche eines Eigentümers mindestens 200 Hektar groß ist, dann bildet dieses Gebiet eine sogenannte „Eigenjagd“ im Eigentum des Grundeigentümers. In Haiming ist das bei der Eigenjagd Ochsengarten der Fall, Eigentümer der betreffenden Grundflächen ist die Agrargemeinschaft Ochsengarten. Jene Grundflächen einer Gemeinde, die nicht als Eigenjagdgebiete festgelegt sind und mindestens 500 Hektar groß sind, bilden das sogenannte Genossenschaftsjagdgebiet. Das trifft in Haiming auf „Haiming I“ und „Haiming II“ zu.