Der Brückenzoll von Magerbach

Die Brücke zwischen Haiming und Magerbach existiert nachweislich schon seit vielen Jahrhunderten (erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1320). Zur Erhaltung des Übergangs wurde in Magerbach ein Brückenzoll eingehoben – die Bewilligung dafür stammte noch aus der Zeit Kaiser Maximilians – aus dem Jahr 1509. Nachdem der Zoll rund ein Jahrhundert unverändert blieb, kam es 1625 unter Erzherzog Leopold zu einer Erhöhung. Die Haiminger hatten damals vorgebracht, dass die bisherigen Brückenzölle für eine Erhaltung der Brücke zu niedrig gewesen wären. So baten sie um eine Erhöhung oder die Übernahme durch die landesfürstliche Kammer. Der Erzherzog beschloss, den Zoll zu seiner Kammer zu nehmen und von dieser die Erhaltung künftig durchführen zu lassen.

Es wurden am 16. Juni 1625 folgende (höhere) Zölle eingeführt:

2 Kreuzer:

  • Von jedem beladenen Wagen, mit einem Ross bespannt 
  • Von jedem beladenen Ross
  • Von jedem Stück Rindvieh                                                          

4 Kreuzer: Von einem Wagen mit zwei Rössern                                                                                            

1 Kreuzer:

  • Wenn aber einer 3, 4, 5 oder 6 Rösser oder Ochsen vor dem Wagen zum Ziehen hätte, von jedem über die zwei Zugtiere hinaus noch besonders
  • Von einem jeden Gratten oder Karren, in dem man Salz, Getreide oder anderes zieht
  • Von einem Stangenross, das darüber geführt wird                                                                     

1 Fierer: Von einem kleinen Haubtvieh (Haubt bedeutet Kleinvieh), es sei Schaf oder Gais                                                                                                               

Der Erzherzog befahl allen Benützern der Magerbacher Brücke, Untertanen und fremden, ausländischen Personen, dem jeweiligen Einnehmer den Zoll zu erlegen und sich nicht zu weigern.

Quelle: Tiroler Landesarchiv, Kopialbuch Embieten und Befelch 1625, fol. 100

Zollbefreiung Haiming 1625

Nr. 15 1625 März 17 – Sept. 1

Die Gemeinde bittet, von der Einhebung der Brückenmaut über die Innbrücke nach Magerbach, welche durch Kaiser Maximilian am 9. Feber 1507 eingeführt wurde, entbunden zu werden. Die seit 1517 an Hans Stigger und Georg Zobler verpachtete Mauteinhebung, welche zuletzt Hans Schweiggl und Martin Zobler Högwein innehatten, wird nach 106 Jahren wegen zu geringen Ertrags an die Gemeinde Haiming zurückgelegt. Da Haiming wegen zu niedriger Tarife keinen Weggeldeinnehmer anstellen kann, bittet Pfleger Johann Jakob Stöckl die Kammer um Verdoppelung der Zolltarife und schlägt als Einnehmer den Wirt zu Magerbach, Georg Rott vor, da dieser der Brücke am nächsten wohnt, auch lesen und schreiben kann. Die bisherigen Jahreseinnahmen von 40 bis 60 fl sollen zu einem Drittel dem Wirt zufallen. Mit Resolution genehmigt Innsbruck Stöckls Vorschläge und fügt eine Zolltafel mit den erhöhten Tarifen bei. Auf Bitte Haimings urgiert Stöckl, ob die Haiminger vom Brückengeld befreit sind, da sie ja zur Erhaltung beitragen. Am 1. September erhält Haiming die Zollbefreiung und eine Gutmachung von 6 fl für Wegerhaltung, welche Rott von dem jährlichen Gefälle auszubezahlen hat.

Quelle: Gemeindearchiv

Pap.-Abschr. begl. vom 25. Okt. 1625 mit aufgedr. S.